Kündigung erhalten Tausende von Menschen werden täglich mit der Kündigung ihres Arbeitsvertrages konfrontiert oder geschockt. Die Kündigung ist aber noch lange kein Grund zur Verzweiflung. Wichtig ist, vorerst einen kühlen Kopf zu bewahren und die nächsten ersten richtigen Schritte einzuleiten.
Nach dem Erhalt der Kündigung sollten Sie überprüfen und sich versichern, ob die Kündigung überhaupt zu Recht erfolgt ist. Eine Kündigung kann nämlich auch nichtig sein. Zudem gibt es Gründe, dass eine Kündigung missbräuchlich ist (Schweizerisches Obligationenrecht Art. 336). Im schweizerischen Obligationenrecht finden Sie weitere Gesetzesartikel zum Arbeitsvertrag.
Im Zweifelsfalle wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, das Arbeitsgericht, Arbeitsamt oder RAV ihrer zuständigen Gemeinde.